Ab Mai 2021 bieten wir die individuelle Förderung auch als geförderte Maßnahme nach § 45 SGB III „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungals Aktivierung und Vermittlung“ an.
Ihren individuellen, beruflich notwendigen Anforderungen werden wir hierbei bis zum GER Level C2 gerecht.
Die grundlegenden Level sind:
A: Elementare Sprachverwendung
B: Selbstständige Sprachverwendung
C: Kompetente Sprachverwendung
Gern realisieren wir mit Ihnen individuelle und zielführende Förderung.