Ab Mai 2021 bieten wir die individuelle Förderung auch als geförderte Maßnahme nach § 45 SGB III „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungals Aktivierung und Vermittlung“ an.

Ihren individuellen, beruflich notwendigen Anforderungen werden wir hierbei bis zum GER Level C2 gerecht.

Die grundlegenden Level sind:

A: Elementare Sprachverwendung
B: Selbstständige Sprachverwendung
C: Kompetente Sprachverwendung

Gern realisieren wir mit Ihnen individuelle und zielführende Förderung.